Das BBV berichtet über einen Streit zwischen dem Architekturbüro Böhm und der Bocholter Stadtverwaltung. Im Kern geht es laut Zeitungsbericht um den Zeitpunkt der Fertigstellung. Während die Verwaltung 2025 für die Fertigstellung avisiere, halte das Architekturbüro „eine Fertigstellung aus fachlichen Gründen“ erst im Jahr 2027 für realistisch. Käme es zum Bruch zwischen Stadtverwaltung und dem Architekturbüro hält letzteres wegen der dann notwendigen Neuausschreibung von Planungs- und Architektenleistung eine Fertigstellung „kaum noch vor 2030“ für machbar. In diesem Fall, so ist in der Zeitung zu lesen, sei der Kostenrahmen von 78 Mio. ebenfalls nicht haltbar. Der Fertigstellungstermin 2025 sei, so das Architektenbüro in der Zeitung, ein politisch motivierter Termin, „den die Verwaltung wider besseres Wissen umzusetzen versucht.“ Die nächste Kommunalwahl findet 2025 statt. Das Architekturbüro Böhm hält das Urheberrecht am Rathausbau. Ohne seine Zustimmung, dürfen keine Veränderungen am Rathausbau vorgenommen werden. Im Summe bedeutet dies, wenn man dem Architektenbüro folgt: Fertigstellung des Rathauses erst 2027, bei Bruch mit dem Architektenbüro frühestens 2027, wobei hier Urheberrechtsprobleme drohen.

Quelle: Sanierung des Bocholter Rathauses: Architekt warnt vor „Katastrophe“ (bbv-net.de)