Mit einem auf den 02. November 2016 datierten Bescheid wurde die Stadtverwaltung davon in Kenntnis gesetzt, dass das Rathaus am Berliner Platz von der LWL-Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurde. Begründet wird dies mit §3 des Gesetztes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Gegen diese Entscheidung hätte die Stadtverwaltung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.