Stadtpartei hinterfragt Eintragung des Rathauses als Denkmal

Die Stadtpartei kritisiert die Verwaltung, da sie es versäumt hat oder nicht
für notwendig gehalten hat, gegen den Bescheid über die Eintragung in die
Denkmalliste vorsorglich das Rechtsmittel der Klage zu nutzen.

Die verspätete Information an die Politik über den Denkmalschutz für das
Rathaus hat auch dazu geführt, dass der Politik die Möglichkeit genommen
wurde, das Klageverfahren mit Nachdruck anzustoßen.

Die Stadtpartei weist nochmal darauf hin, dass die „Untere Denkmalbehörde“
dem Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung unterstellt ist und den
entsprechenden Bescheid an den Fachbereich Gebäudewirtschaft am 2.11.2016
zugestellt hat. Beide Fachbereiche befinden sich unter dem Dach der
Stadtverwaltung Bocholt. Ausgestellt wurde der Bescheid von der Städt.
Baudirektorin. Lt. handschriftlichen Vermerk wird bestätigt, dass der
Bescheid von der Unteren Denkmalbehörde bei der Gebäudewirtschaft angekommen
ist.

Es wundert einen doch sehr, dass alle führenden Personen aus den
angesprochen Bereichen, die sich täglich im Rathaus treffen, diesen
außergewöhnlichen Vorgang jedoch nicht in Zweifel gezogen haben. Auch die
eigenmächtige Entscheidung vom städt. Rechtsreferat, dass eine Klage wenig
Aussicht auf Erfolg habe, kann die Stadtpartei nicht nachvollziehen. In
einer für die Stadt Bocholt so wichtigen Angelegenheit hätte man sich
zwingend das Ok vom Rat einholen müssen.

Das Unterlassen einer vorsorglichen Klage ist in den Augen der Stadtpartei
das eigentliche Fehlverhalten der Verwaltung.

Eine Frage steht für die Stadtpartei unbeantwortet im Raum, warum im
Dezember 2016 die CDU sich im Rahmen der Haushaltsberatungen ( mit oder ohne
Wissen ) allgemein für den Denkmalschutz in Bocholt interessiert hat.

Dieter Hübers

Fraktionsvorsitzender Stadtpartei Bocholt

Datum: 11.04.2017 | Autor: Jens Terbeck

Stadtpartei hinterfragt Eintragung des Rathauses als Denkmal

Die Stadtpartei kritisiert die Verwaltung, da sie es versäumt hat oder nicht
für notwendig gehalten hat, gegen den Bescheid über die Eintragung in die
Denkmalliste vorsorglich das Rechtsmittel der Klage zu nutzen.

Die verspätete Information an die Politik über den Denkmalschutz für das
Rathaus hat auch dazu geführt, dass der Politik die Möglichkeit genommen
wurde, das Klageverfahren mit Nachdruck anzustoßen.

Die Stadtpartei weist nochmal darauf hin, dass die „Untere Denkmalbehörde“
dem Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung unterstellt ist und den
entsprechenden Bescheid an den Fachbereich Gebäudewirtschaft am 2.11.2016
zugestellt hat. Beide Fachbereiche befinden sich unter dem Dach der
Stadtverwaltung Bocholt. Ausgestellt wurde der Bescheid von der Städt.
Baudirektorin. Lt. handschriftlichen Vermerk wird bestätigt, dass der
Bescheid von der Unteren Denkmalbehörde bei der Gebäudewirtschaft angekommen
ist.

Es wundert einen doch sehr, dass alle führenden Personen aus den
angesprochen Bereichen, die sich täglich im Rathaus treffen, diesen
außergewöhnlichen Vorgang jedoch nicht in Zweifel gezogen haben. Auch die
eigenmächtige Entscheidung vom städt. Rechtsreferat, dass eine Klage wenig
Aussicht auf Erfolg habe, kann die Stadtpartei nicht nachvollziehen. In
einer für die Stadt Bocholt so wichtigen Angelegenheit hätte man sich
zwingend das Ok vom Rat einholen müssen.

Das Unterlassen einer vorsorglichen Klage ist in den Augen der Stadtpartei
das eigentliche Fehlverhalten der Verwaltung.

Eine Frage steht für die Stadtpartei unbeantwortet im Raum, warum im
Dezember 2016 die CDU sich im Rahmen der Haushaltsberatungen ( mit oder ohne
Wissen ) allgemein für den Denkmalschutz in Bocholt interessiert hat.

Dieter Hübers

Fraktionsvorsitzender Stadtpartei Bocholt

Datum: 11.04.2017 | Autor: Jens Terbeck

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