Stadtpartei kritisiert Gründung der SQP-Stadtquartier Bocholt GmbH – keine Förderfähigkeit der städtischen Eigenleistung erreicht

Prüfanfrage der Stadtpartei Bocholt

Beschlussvorlage 0044/2016;Gründung einer Projektgesellschaft

SQB-Stadtquartier Bocholt GmbH“

Beschlussvorlage 0035/2017; Bildung eines Treuhandvermögens für das Projekt
Kubaai“

Sehr geehrter Herr Nebelo,

nach neuesten Erkenntnissen besteht für die Stadtpartei der berechtigte
Verdacht, dass die o.a. Beschlüsse auf Grund bewusst falscher Informationen
zustande gekommen sind.

Begründung:

Es geht bei den o.a. Beschlüssen um das Projekt Kubaai. Dieses Projekt wird
vom Land mit erheblichen Zuschüssen gefördert. Der von der Politik
festgeschriebene Eigenanteil beträgt 12,7 Mio Euro. Um das Projekt politisch
zu begleiten, wurde eine Lenkungsgruppe gegründet, die vierteljährlich über
den Sachstand informiert wird. Ende 2015 wurde vom damaligen Baudezernenten
angeregt, eine Gesellschaft zu gründen, mit dem Auftrag, das Kubaai –
Projekt professionell zu steuern bzw. zu begleiten.

Es sollte also die SQB –Kubaai GmbH gegründet werden. Die eigentliche
Motivation für die Gründung dieser Gesellschaft war jedoch der Gedanke, dass
die städtischen Eigenleistungen, sprich die Personalkosten von den Personen,
die in diesem Projekt eingebunden sind, an diese Gesellschaft weiter
berechnet werden, damit sie auch förderwürdig sind.

Die Gesellschaft wurde dann von Zeit zu Zeit neu benannt bzw. die
Gesellschafterliste ergänzt und der Gegenstand des Unternehmens neu
bestimmt.

In der Ratssitzung vom 16.03.2016 wo die Gesellschaft zur Abstimmung
vorlag, hat die Stadtpartei bereits ihre erheblichen Bedenken vorgetragen.

Zitat:

Hier soll nun eine Projektgesellschaft gegründet werden, mit so
umfangreichen Kompetenzen, wie sie in der privaten Wirtschaft nicht
anzutreffen sind. Diese Gesellschaft soll nun nicht nur für Kubaai zuständig
sein, sondern auch für die Entwicklung, Betreuung und Umsetzung aller
Stadtentwicklungsprojekte in Bocholt. Der ursprüngliche Gedanke war, das
städtische Eigenleistungen, die für das Kubaai-Projekt erbracht werden, nur
förderwürdig sind, wenn eine Gesellschaft zwischen geschaltet wird.

Ich möchte nicht, dass wir eines Tages feststellen, dass wir für einen
relativ geringen Förderzuschuss, einen hohen Preis gezahlt haben, nämlich
wichtige kommunaleigene Entscheidungen in fremde Hände legen.“

Zitat Ende.

Inzwischen sind beide Beschlüsse in 2016 bzw. in 6/2017 vom Rat ohne
Zustimmung der Stadtpartei verabschiedet worden.

Der Kern unseres Prüfantrages lautet wie folgt:

Die Lenkungsgruppe hat am 28. Juni 2017 erstmals in der neuen Konstellation
getagt. Im Rahmen der Aussprache wurde von dem Geschäftsführer Herrn Tautz
wie selbstverständlich und beiläufig erklärt, dass es für die städtischen
Eigenleistungen keine Fördermittel gibt und auch nie beabsichtigt war, diese
über die SQB-Gesellschaft förderfähig zu machen. Das ist der eigentliche
Skandal. Hier haben sich nicht etwa im Nachhinein die Förderrichtlinien
geändert; sondern hier ist von Anfang an bewusst der Rat und ein Großteil
der Verwaltung getäuscht worden.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer Nutzen aus dieser Gesellschaft
zieht. Interessant wäre hier zum Einen die Gesellschafterliste, die zum Teil
auch wirtschaftlichen Nutzen aus der Beteiligung ziehen könnte. Zum Anderen
ist aber auch zu hinterfragen, wer ggf. Fremdleistungen für die GmbH
erbringt und daraus seinen Nutzen ziehen kann.

Um es abschließend deutlich zu machen: Wenn immer schon klar war, dass die
Eigenleistungen über den angedachten Weg nicht förderwürdig waren, hätte man
doch die Gesellschaft nicht gründen brauchen.

Für die notwendige professionelle Betreuung und Begleitung hätte die Stadt
Bocholt direkt die Aufträge an die Firma GFS, Gesellschaft für
Stadtsanierung mbH, Emsdetten vergeben können.

Herr Bürgermeister, hier gibt es erheblichen Klärungsbedarf, der dazu führen
könnte, die Beschlüsse aus 2016 und 2017 wieder aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hübers

Datum: 20.07.2017 | Autor: Jens Terbeck

Stadtpartei kritisiert Gründung der SQP-Stadtquartier Bocholt GmbH – keine Förderfähigkeit der städtischen Eigenleistung erreicht

Prüfanfrage der Stadtpartei Bocholt

Beschlussvorlage 0044/2016;Gründung einer Projektgesellschaft

SQB-Stadtquartier Bocholt GmbH“

Beschlussvorlage 0035/2017; Bildung eines Treuhandvermögens für das Projekt
Kubaai“

Sehr geehrter Herr Nebelo,

nach neuesten Erkenntnissen besteht für die Stadtpartei der berechtigte
Verdacht, dass die o.a. Beschlüsse auf Grund bewusst falscher Informationen
zustande gekommen sind.

Begründung:

Es geht bei den o.a. Beschlüssen um das Projekt Kubaai. Dieses Projekt wird
vom Land mit erheblichen Zuschüssen gefördert. Der von der Politik
festgeschriebene Eigenanteil beträgt 12,7 Mio Euro. Um das Projekt politisch
zu begleiten, wurde eine Lenkungsgruppe gegründet, die vierteljährlich über
den Sachstand informiert wird. Ende 2015 wurde vom damaligen Baudezernenten
angeregt, eine Gesellschaft zu gründen, mit dem Auftrag, das Kubaai –
Projekt professionell zu steuern bzw. zu begleiten.

Es sollte also die SQB –Kubaai GmbH gegründet werden. Die eigentliche
Motivation für die Gründung dieser Gesellschaft war jedoch der Gedanke, dass
die städtischen Eigenleistungen, sprich die Personalkosten von den Personen,
die in diesem Projekt eingebunden sind, an diese Gesellschaft weiter
berechnet werden, damit sie auch förderwürdig sind.

Die Gesellschaft wurde dann von Zeit zu Zeit neu benannt bzw. die
Gesellschafterliste ergänzt und der Gegenstand des Unternehmens neu
bestimmt.

In der Ratssitzung vom 16.03.2016 wo die Gesellschaft zur Abstimmung
vorlag, hat die Stadtpartei bereits ihre erheblichen Bedenken vorgetragen.

Zitat:

Hier soll nun eine Projektgesellschaft gegründet werden, mit so
umfangreichen Kompetenzen, wie sie in der privaten Wirtschaft nicht
anzutreffen sind. Diese Gesellschaft soll nun nicht nur für Kubaai zuständig
sein, sondern auch für die Entwicklung, Betreuung und Umsetzung aller
Stadtentwicklungsprojekte in Bocholt. Der ursprüngliche Gedanke war, das
städtische Eigenleistungen, die für das Kubaai-Projekt erbracht werden, nur
förderwürdig sind, wenn eine Gesellschaft zwischen geschaltet wird.

Ich möchte nicht, dass wir eines Tages feststellen, dass wir für einen
relativ geringen Förderzuschuss, einen hohen Preis gezahlt haben, nämlich
wichtige kommunaleigene Entscheidungen in fremde Hände legen.“

Zitat Ende.

Inzwischen sind beide Beschlüsse in 2016 bzw. in 6/2017 vom Rat ohne
Zustimmung der Stadtpartei verabschiedet worden.

Der Kern unseres Prüfantrages lautet wie folgt:

Die Lenkungsgruppe hat am 28. Juni 2017 erstmals in der neuen Konstellation
getagt. Im Rahmen der Aussprache wurde von dem Geschäftsführer Herrn Tautz
wie selbstverständlich und beiläufig erklärt, dass es für die städtischen
Eigenleistungen keine Fördermittel gibt und auch nie beabsichtigt war, diese
über die SQB-Gesellschaft förderfähig zu machen. Das ist der eigentliche
Skandal. Hier haben sich nicht etwa im Nachhinein die Förderrichtlinien
geändert; sondern hier ist von Anfang an bewusst der Rat und ein Großteil
der Verwaltung getäuscht worden.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer Nutzen aus dieser Gesellschaft
zieht. Interessant wäre hier zum Einen die Gesellschafterliste, die zum Teil
auch wirtschaftlichen Nutzen aus der Beteiligung ziehen könnte. Zum Anderen
ist aber auch zu hinterfragen, wer ggf. Fremdleistungen für die GmbH
erbringt und daraus seinen Nutzen ziehen kann.

Um es abschließend deutlich zu machen: Wenn immer schon klar war, dass die
Eigenleistungen über den angedachten Weg nicht förderwürdig waren, hätte man
doch die Gesellschaft nicht gründen brauchen.

Für die notwendige professionelle Betreuung und Begleitung hätte die Stadt
Bocholt direkt die Aufträge an die Firma GFS, Gesellschaft für
Stadtsanierung mbH, Emsdetten vergeben können.

Herr Bürgermeister, hier gibt es erheblichen Klärungsbedarf, der dazu führen
könnte, die Beschlüsse aus 2016 und 2017 wieder aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hübers

Datum: 20.07.2017 | Autor: Jens Terbeck

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