Antrag zum Denkmalschutz des Rathauses am Berliner Platz
Die Stadtpartei Bocholt hat einen Antrag gestellt, um erneut zu prüfen, ob der Denkmalschutz beim Rathaus am Berliner Platz aufgehoben werden kann. Der Antrag im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Bocholt möge möglichst geschlossen die Stadtverwaltung in Form des amtierenden Bürgermeisters, Herrn Thomas Kerkhoff, beauftragen,
erstens die Möglichkeiten des neu gefassten § 9 des Denkmalschutzgesetzes voll auszuschöpfen, um die Sanierungskosten des Rathauses erheblich zu reduzieren, und
zweitens, sofern sich Hinderungsgründe für eine Kostenreduktion durch den bestehenden Denkmalschutz ergeben, an die zuständige Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Frau Ina Scharrenbach, heranzutreten, um vor dem Hintergrund der den Haushalt der Stadt Bocholt stark belastenden und enorm gestiegenen Sanierungskosten für das Rathaus eine Aufhebung des kostenverursachenden Denkmalschutzes für das Rathaus am Berliner Platz zu erwirken.
Die Stadtpartei erlaubt sich in diesem Zusammenhang erneut darauf hinzuweisen, dass die damalige Unterschutzstellung des Rathauses ohne vorherige Kenntnis des Stadtrates erfolgt ist und der Stadtrat somit auch keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Unterschutzstellung hatte.
Ferner verweist die Stadtpartei auf die Kostenentwicklung der Rathaussanierung – erste Schätzung damals noch ohne Kenntnis der Unterschutzstellung 11,5 Mio. Euro (Januar 2016), Unterschutzstellung November 2016, letzte Schätzung 78 Mio. Euro (August 2022) – und die enormen, ebenfalls kostensteigernden zeitlichen Verzögerungen der Rathaussanierung, deren Ursache die Stadtpartei auch in den Belangen des Denkmalschutzes verortet.
Außerdem sehen wir im angestrebten Wechsel des beauftragten Architektenbüros gerade jetzt die günstige Gelegenheit, dem zukünftigen Architektenbüro die Planung bzw. ggf. die Umsetzung der Planung durch Aufhebung oder Teilaufhebung des Denkmalschutzes wesentlich zu erleichtern.
Dabei treffen wir die Annahme, dass sowohl die Einlagerung von aus Gründen des Denkmalschutzes derzeit zu bewahrenden Objekten (bspw. die Röhren oder die Sitze des Stadttheaters) als auch die spätere Wiederinstallation dieser Objekte Kosten verursachen.
Eine Aufhebung des Denkmalschutzes würde auch den schwebenden Konflikt zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde (Stadt Bocholt) und LWL bezüglich der Herstellung der Barrierefreiheit durch Tieferlegung des Foyers ausräumen.
Zusätzlich ebnet die Aufhebung des Denkmalschutzes ggf. den Weg für eine andere Nutzung des Rathausgebäudes am Berliner Platz (angestrebtes Bürgerbegehren; in diesem Zusammenhang ein Zitat von Ihnen als Bürgermeisterkandidat: “Klar ist aber auch, dass wir dauerhaft ein funktionales Rathaus als Anlaufpunkt für Bürger und als Arbeitsplatz der Mitarbeiter brauchen. Daher sind auch noch mal Alternativen zu suchen. Ich stehe einem Bürgerentscheid positiv gegenüber. Dieser kann aber nur auf Basis von Fakten und im gesetzlichen Rahmen ohne Denkmalschutz erfolgen.“ BBV 22.07.2020) und entbindet die Stadt auch für in der Folgezeit notwendig werdende Sanierungsmaßnamen von der Einhaltung der Auflagen des Denkmalschutzes sowie den damit verbundenen höheren Kosten und macht damit eine noch nachhaltigere und zukunftsorientierte Nutzung des Gebäudes möglich.
Erneut erinnern wir Sie, Herr Bürgermeister, auch an Ihre Worte als Bürgermeisterkandidat. Sie sagten „Kosten von bis zu 75 Millionen Euro stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen! Für Kosten über 50 Millionen Euro darf eine Sanierung nicht erfolgen. Zunächst ist die Frage des Denkmalschutzes zu klären. Dieser muss über einen Ministerinnenentscheid rückgängig gemacht werden! Entweder über das Thema Barrierefreiheit beziehungsweise Arbeitsschutz oder über die Frage der Zumutbarkeit einer Erhaltung nach dem Denkmalrecht.“ (BBV 22.07.2020) – Hic Rhodus, hic salta!
Als größte Stadt des Kreises Borken möchten wir auch in Zukunft als Kommune handlungsfähig sein. Wenn uns aber die ausufernden Kosten der Rathaussanierung in die Haushaltssicherung zwingen, können wir als Kommune keine freiwilligen Leistungen mehr erbringen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um antragsgemäße Entscheidung in der nächsten Ratssitzung am 13.12.2023.“