Änderungsantrag: Benennung von Mitgliedern für eine offizielle Delegation in die Stadt Naujoli Akmene (Litauen)

Die Bedeutung von Städtepartnerschaften kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Auch die vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Anbahnung einer Städtefreundschaft und mittelfristig einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine bzw. der zusätzlichen Errichtung eines digitalen Portals zwecks Austausch mit der ukrainischen Bevölkerung gehen in diese Richtung.

Der Appell des Bundespräsidenten Walter Steinmeier im Rahmen seiner Rede zur Lage der Nation unterstreicht die Bedeutung von Städtepartnerschaften. Nicht umsonst wird die Anbahnung und Intensivierung von Städtepartnerschaften gerne als eine Art „kommunale Außenpolitik“ bezeichnet.

Städtepartnerschaften leben vom Engagement der Menschen. Auch in Zeiten der digitalen Kommunikationsmöglichkeiten ist der Wert des persönlichen Kennenlernens, des persönlichen Eindrucks vor Ort von immenser Bedeutung. Das haben die Einschränkungen während der Corona-Pandemie nochmals sehr deutlich gemacht.

Neben Bürgermeister/Vertretung und Partnerschaftsbeauftragter/n als Vertreter der Verwaltung sind seit vielen Jahren auch Vertreter der Politik und bürgerschaftliche Vertreter Mitglieder der Delegationen.

Auch aus den Reihen der Vereine, die sich seit vielen Jahren große Verdienste um die Pflege der Partnerschaften erworben und diese überhaupt erst möglich gemacht haben, ist mehrfach der Wunsch geäußert worden, in größerer Zahl auch Mitglied offizieller Delegationen werden zu können – zuletzt in der Sitzung des Fachausschusses am 02.03.23.

Um der großen Bedeutung von Städtepartnerschaften noch mehr als bislang gerecht werden und die Vielfalt der Aktivitäten und Meinungen repräsentieren zu können, sind aus Sicht der Stadtpartei Änderungen beim Verfahren zur Benennung von Mitgliedern für Delegationsreisen erforderlich.

Wir beantragen daher wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Stadt Bocholt strebt an, die Personenzahl der in Partnerstädte entsandten Delegationen im Dialog mit den Partnerstädten zu erhöhen. In der Regel sollen 6 Personen einer Delegation angehören.
    Einer Delegation gehören an:
    a. Bürgermeister-/in bzw. Stellvertreter-/in
    b. Der/die Partnerschaftsbeauftragte
    c. Vertreter-/innen der im Rat der Stadt Bocholt vertretenen Fraktionen
    d. Vertreter-/innen aus dem bürgerschaftlichen Bereich
  2. Die Anzahl der Vertreter/innen zu c und d stehen im zahlenmäßig gleichen Verhältnis
  3. Die Wahl der politischen Vertreter-/innen erfolgt im Wege eines Losverfahrens. Die Fraktionen, die auf Basis dieser Neuregelung bereits Vertreter entsandt haben, sind bei folgenden Losverfahren so lange nicht wieder beteiligt, bis alle im Rat vertretenen Fraktionen die Möglichkeit hatten, Vertreter-/innen zu entsenden.
  4. Zur Auswahl der bürgerschaftlichen Vertreter-/innen wird durch die Verwaltung ein transparentes Verfahren entwickelt, das im zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzung nach den Sommerferien beraten und beschlossen wird.
  5. Sofern aus im Einzelfall darzustellenden Gründen die Delegationen aus weniger als 6 Personen bestehen, bleiben die Regelungen zu den Punkten 2 – 4 erhalten.
  6. Für die kurzfristig anstehende Delegationsreise nach Akmene kommt bereits das Verfahren zu 3 zur Anwendung, anstelle des Verfahrens zu 4 wird auf Grund der Kurzfristigkeit und der Notwendigkeit des zu erarbeitenden Verfahrens abweichend der von der Verwaltung vorgeschlagene Personalvorschlag übernommen.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung in der nächsten Ratssitzung am 29.03.2023.

Datum: 22.03.2023 | Autoren: Jens Terbeck und Peter Wiegel

Änderungsantrag: Benennung von Mitgliedern für eine offizielle Delegation in die Stadt Naujoli Akmene (Litauen)

Die Bedeutung von Städtepartnerschaften kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Auch die vorliegenden Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Anbahnung einer Städtefreundschaft und mittelfristig einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine bzw. der zusätzlichen Errichtung eines digitalen Portals zwecks Austausch mit der ukrainischen Bevölkerung gehen in diese Richtung.

Der Appell des Bundespräsidenten Walter Steinmeier im Rahmen seiner Rede zur Lage der Nation unterstreicht die Bedeutung von Städtepartnerschaften. Nicht umsonst wird die Anbahnung und Intensivierung von Städtepartnerschaften gerne als eine Art „kommunale Außenpolitik“ bezeichnet.

Städtepartnerschaften leben vom Engagement der Menschen. Auch in Zeiten der digitalen Kommunikationsmöglichkeiten ist der Wert des persönlichen Kennenlernens, des persönlichen Eindrucks vor Ort von immenser Bedeutung. Das haben die Einschränkungen während der Corona-Pandemie nochmals sehr deutlich gemacht.

Neben Bürgermeister/Vertretung und Partnerschaftsbeauftragter/n als Vertreter der Verwaltung sind seit vielen Jahren auch Vertreter der Politik und bürgerschaftliche Vertreter Mitglieder der Delegationen.

Auch aus den Reihen der Vereine, die sich seit vielen Jahren große Verdienste um die Pflege der Partnerschaften erworben und diese überhaupt erst möglich gemacht haben, ist mehrfach der Wunsch geäußert worden, in größerer Zahl auch Mitglied offizieller Delegationen werden zu können – zuletzt in der Sitzung des Fachausschusses am 02.03.23.

Um der großen Bedeutung von Städtepartnerschaften noch mehr als bislang gerecht werden und die Vielfalt der Aktivitäten und Meinungen repräsentieren zu können, sind aus Sicht der Stadtpartei Änderungen beim Verfahren zur Benennung von Mitgliedern für Delegationsreisen erforderlich.

Wir beantragen daher wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Die Stadt Bocholt strebt an, die Personenzahl der in Partnerstädte entsandten Delegationen im Dialog mit den Partnerstädten zu erhöhen. In der Regel sollen 6 Personen einer Delegation angehören.
    Einer Delegation gehören an:
    a. Bürgermeister-/in bzw. Stellvertreter-/in
    b. Der/die Partnerschaftsbeauftragte
    c. Vertreter-/innen der im Rat der Stadt Bocholt vertretenen Fraktionen
    d. Vertreter-/innen aus dem bürgerschaftlichen Bereich
  2. Die Anzahl der Vertreter/innen zu c und d stehen im zahlenmäßig gleichen Verhältnis
  3. Die Wahl der politischen Vertreter-/innen erfolgt im Wege eines Losverfahrens. Die Fraktionen, die auf Basis dieser Neuregelung bereits Vertreter entsandt haben, sind bei folgenden Losverfahren so lange nicht wieder beteiligt, bis alle im Rat vertretenen Fraktionen die Möglichkeit hatten, Vertreter-/innen zu entsenden.
  4. Zur Auswahl der bürgerschaftlichen Vertreter-/innen wird durch die Verwaltung ein transparentes Verfahren entwickelt, das im zuständigen Fachausschuss in der ersten Sitzung nach den Sommerferien beraten und beschlossen wird.
  5. Sofern aus im Einzelfall darzustellenden Gründen die Delegationen aus weniger als 6 Personen bestehen, bleiben die Regelungen zu den Punkten 2 – 4 erhalten.
  6. Für die kurzfristig anstehende Delegationsreise nach Akmene kommt bereits das Verfahren zu 3 zur Anwendung, anstelle des Verfahrens zu 4 wird auf Grund der Kurzfristigkeit und der Notwendigkeit des zu erarbeitenden Verfahrens abweichend der von der Verwaltung vorgeschlagene Personalvorschlag übernommen.

Wir bitten um antragsgemäße Entscheidung in der nächsten Ratssitzung am 29.03.2023.

Datum: 22.03.2023 | Autoren: Jens Terbeck und Peter Wiegel

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