Wo bleiben die Konsequenzen des Bürgermeisters?

Nun ist es amtlich. Die Staatsanwaltschaft hat gegen unseren Bürgermeister Thomas Kerkhoff, wegen des bisher nicht erwiesenen Betrugsverdachtes, das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wäre es nicht an der Zeit, dass der Bürgermeister seine Aufsichtsratstätigkeit als Vorsitzender der EWIBO und evtl. auch als Bürgermeister ruhen lässt?

Denn als das Ermittlungsverfahren gegen den früheren EWIBO-Geschäftsführer Berthold Klein-Schmeink eröffnet wurde, hatte der Bürgermeister nichts Eiligeres zu tun, als ihn umgehend von seiner Aufgabe freizustellen und kurz darauf zu entlassen. Das geschah alles, ohne das Verstöße von der Staatsanwaltschaft bekannt waren, die auch bis heute noch nicht benannt sind. Aktuell ist das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zumindest vorläufig eingestellt. In dem Urteil wurde keine Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer Berthold Klein Schmeink festgestellt. Die personellen Entscheidungen der EWIBO waren nur mit der Unterstützung durch die CDU und SPD möglich. Die Begründung war damals, dass er, der Bürgermeister so handeln müsste, um die Person Klein-Schmeink zu schützen.

Die aktuelle Situation lässt doch Überlegungen zu, dass der Bürgermeister, der sich inzwischen gegen die ihm bekannten Vorwürfe äußern bzw. entkräften muss, seine Aufgaben ebenfalls ruhen lassen müsste, um sich selbst zu schützen wo er dieses doch schon bei Herrn Klein-Schmeink durchgesetzt hat: „Gleiches Recht für alle“?

Die Stadtpartei wundert sich, dass nach dem großen Interesse der  Bürger/innen , belegt durch zahlreiche Leserbriefe und in persönlichen Gesprächen, die Bocholter Parteienlandschaft keine öffentliche Meinungen zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft hat. Wir alle haben dafür zu sorgen, dass diese unschönen Vorgänge nicht das Ansehen der Stadt Bocholt negativ beeinflussen.

Datum: 02.08.2022 | Autor: Dieter Hübers

Wo bleiben die Konsequenzen des Bürgermeisters?

Nun ist es amtlich. Die Staatsanwaltschaft hat gegen unseren Bürgermeister Thomas Kerkhoff, wegen des bisher nicht erwiesenen Betrugsverdachtes, das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wäre es nicht an der Zeit, dass der Bürgermeister seine Aufsichtsratstätigkeit als Vorsitzender der EWIBO und evtl. auch als Bürgermeister ruhen lässt?

Denn als das Ermittlungsverfahren gegen den früheren EWIBO-Geschäftsführer Berthold Klein-Schmeink eröffnet wurde, hatte der Bürgermeister nichts Eiligeres zu tun, als ihn umgehend von seiner Aufgabe freizustellen und kurz darauf zu entlassen. Das geschah alles, ohne das Verstöße von der Staatsanwaltschaft bekannt waren, die auch bis heute noch nicht benannt sind. Aktuell ist das Verfahren vor dem Arbeitsgericht zumindest vorläufig eingestellt. In dem Urteil wurde keine Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer Berthold Klein Schmeink festgestellt. Die personellen Entscheidungen der EWIBO waren nur mit der Unterstützung durch die CDU und SPD möglich. Die Begründung war damals, dass er, der Bürgermeister so handeln müsste, um die Person Klein-Schmeink zu schützen.

Die aktuelle Situation lässt doch Überlegungen zu, dass der Bürgermeister, der sich inzwischen gegen die ihm bekannten Vorwürfe äußern bzw. entkräften muss, seine Aufgaben ebenfalls ruhen lassen müsste, um sich selbst zu schützen wo er dieses doch schon bei Herrn Klein-Schmeink durchgesetzt hat: „Gleiches Recht für alle“?

Die Stadtpartei wundert sich, dass nach dem großen Interesse der  Bürger/innen , belegt durch zahlreiche Leserbriefe und in persönlichen Gesprächen, die Bocholter Parteienlandschaft keine öffentliche Meinungen zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft hat. Wir alle haben dafür zu sorgen, dass diese unschönen Vorgänge nicht das Ansehen der Stadt Bocholt negativ beeinflussen.

Datum: 02.08.2022 | Autor: Dieter Hübers

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