Stadtpartei fordert Veränderungen bei EWIBO-Gesellschaftervertrag
Die Stadtpartei ist irritiert von den aktuellen Vorgängen rund um die EWIBO. Der Zweck der Gesellschaft soll verändert werden und entscheiden werden dies nur drei Personen. Die Stadtpartei will das ändern. Der Mitteilung im Wortlaut:
Aus der Presse ist zu erfahren, dass der Gesellschaftsvertrag der Ewibo überarbeitet werden soll. Es geht darum, die Ausrichtung der Gesellschaft neu zu gestalten. Das bedeutet auch, dass sich die Gesellschaft von einigen Aufgaben trennt, die mit dem ursprünglich angedachten Kerngeschäft nichts zu tun haben. Die Stadtpartei ist der Meinung, dass diese Überlegungen grundsätzlich legitim und sinnvoll sind.
Was uns aber gewaltig stört oder auch irritiert, ist die Tatsache, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen genutzt werden, um diese Maßnahmen zu ermöglichen. Da wird der Geschäftsführer scheibchenweise aus seiner Position verdrängt, bis zur endgültigen Abberufung, obwohl die Staatsanwaltschaft keine belastende Anhaltspunkte bekannt gegeben hat. Man könnte auch glauben, dass der Bürgermeister durch die endgültige Ausbootung des Geschäftsführers, für all seine berechtigten oder auch unberechtigten Überlegungen freies Feld hat.
Nur die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat der Ewibo müssen jetzt noch überzeugt werden. Und hier ist die Besetzung so schwach und unausgewogen, dass der juristisch geübte Bürgermeister, teilweise mit Unterstützung externer Rechtsanwälte aus einer früheren gemeinsamen Tätigkeit, seine Überlegungen mit relativ wenig Widerstand durchsetzen kann.
Dieses vorausgeschickt hält die Stadtpartei es für dringend erforderlich, die Gesellschafterversammlung aufzustocken. Heute entscheiden drei Personen, der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD über Veränderungen in der EWIBO und das mit zweidrittel Mehrheit. Die Konstellation ist für den Bürgermeister so interessant, so dass er fast im Alleingang alles machen kann was er will, aber auch tut?
Es muss ein Zusammenschluss gefunden werden, der größeren Einfluss auf die willkürlichen Entscheidungen des Bürgermeisters hat. Dabei sind die demokratischen Grundsätze zu berücksichtigen, nämlich alle im Rat vertretende Fraktionen zu beteiligen.
Abschließend ein Hinweis: Der Bürgermeister sollte bei all seinen Überlegungen und Handlungen bedenken, dass auch gegen ihn eine Strafanzeige läuft, dessen Ausgang völlig offen ist. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, dann haben wir eine schwierige Situation.