Forderung nach zeitlicher Begrenzung der Rats- und Ausschusssitzungen
Die Stadtpartei regt erneut an, die Sitzungszeiten zu begrenzen. Außerdem wird kritisiert, dass Vorlagen für anstehende Sitzungen nur sehr kurzfristig verschickt werden. Der Antrag im Wortlaut:
„Die Stadtpartei beantragt den § 7 der Geschäftsordnung vom 15.03.2000, letzte Änderung 07.09.2016, wie folgt zu ergänzen: “Für die Rats- und Ausschusssitzungen wird eine zeitliche Begrenzung von ca. 3 Stunden festgelegt. Durch Beschluss in der jeweiligen Sitzung kann diese um eine halbe Stunde verlängert werden, wenn es dann zu einem Abschluss der Sitzung kommt.”
Begründung: Die Stadtpartei hat dieses Thema bereits mit einer Anfrage in die Ratssitzung am 19.5. eingebracht. Aber sowohl in der Ratssitzung als auch später im Ältestenrat wurde das Thema nicht verbindlich beraten. Klarheit kann nur eine Aufnahme in die Geschäftsordnung bringen.
Die Stadtpartei beobachtet in den letzten Monaten, dass sich die Dauer der Sitzungen wesentlich verlängert hat. Für die Ratssitzung am 19.5. wurden 5,5 Stunden benötigt. Die Ältestenratssitzung begann erst um 19.00h und endete etwa um 22.15h. Diese zeitlichen Abläufe sind nicht vertretbar und werden auch in anderen Kommunen beklagt. Dabei darf man nicht übersehen, dass die Ausschuss- bzw. Ratsmitglieder im Laufe des Tages einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Irgendwann ist dann der Akku leer und die gewünschte Qualität der Diskussion ist nicht mehr vorhanden.
Gleichzeitig spricht die Stadtpartei mit diesem Antrag folgendes Thema an: Es fällt auf, dass die Vorlagen für die anstehenden Sitzungen kurzfristig verschickt werden, sodaß der Politik nicht ausreichend Zeit bleibt, sich angemessen auf die anstehenden Themen vorzubereiten. Es fällt auf, dass bei sehr brisanten Themen die Unterlagen, kurzfristig, einen Tag vor der Sitzung nachgereicht werden. Die Sitzungsprotokolle werden meistens wenige Tage vor der nächsten Sitzung verschickt. Eine Ausnahme: Der RPA verschickt das Protokoll innerhalb weniger Tage nach der Sitzung!
Auch das trägt zu einer zeitaufwendigen Diskussion im Rat und im Ausschuss bei. Es könnten Sachverhalte und Informationen frühzeitig im Vorfeld der Sitzungen abgeklärt und besprochen werden, wenn die Vorlagen frühzeitig (14 Tage vor der Sitzung) den Sitzungsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden würden.
Aktive Kommunalpolitik im Ehrenamt darf nicht zu einem Privileg von Bürgerinnen und Bürgern mit freier Zeiteinteilung werden.
Wir bitten, die oben angesprochene Problematik bei der Festlegung der Tagesordnung zu berücksichtigen, das Erstellen und Versenden der Protokolle möglichst zu beschleunigen und die Sitzungsdauer (max. 3 Stunden, auf Beschluss 3,5 Stunden) im Blick zu halten.