Stadtpartei fordert Offenlegung der Beraterkosten von Bürgermeister Kerkhoff

Dieter Hübers weist stellvertretend für die Stadtpartei auf den vom Bürgermeister in Anspruch genommenen Rechtsbeistand hin und bittet, die Höhe der Kosten für die externe Anwaltsberatung offenzulegen. Er fordert dazu auf, die Konzentration ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren gegen die EWIBO zu lenken. Der Wortlaut:

„Seitdem bei der Tochtergesellschaft EWIBO staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, nehmen Sie, Herr Bürgermeister, juristischen Beistand in Anspruch. Wir können nachvollziehen, dass bei der ersten Kontaktaufnahme es sinnvoll war, sich dieser Unterstützung zu bedienen, obwohl Sie auch als Volljurist die Situation begleiten könnten. Alternativ hätten Sie auch die Juristen unserer Rechtsabteilung mit der Betreuung beauftragen können. Bei den jetzt anstehenden umfangreichen Kontrollen ist unseres Erachtens die juristische Betreuung in der von Ihnen gewählten Form nicht erforderlich.

Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass Sie die Situation dazu nutzen, die EWIBO grundsätzlich zu reformieren. Das ist sicherlich Ihr gutes Recht, aber im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dieses veränderte Konzerndenken nicht angebracht. Dazu haben wir nach den Ermittlungen noch genügend Zeit, die wir uns auch nehmen sollten. Jetzt sollten wir unsere Konzentration ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren lenken.

Hier ist sicher keine Eile geboten, wie Sie uns das mit Unterstützung eines Rechtsanwalts vermitteln wollen. In der Vergangenheit ist die EWIBO regelmäßig von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft und der Groß-BP geprüft bzw. betreut worden, ohne auf eine dringende Veränderung im Gesellschaftszweck hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtpartei um Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die externe Anwaltsberatung sind.“

  

Datum: 06.05.2021 | Autor: Dieter Hübers

Stadtpartei fordert Offenlegung der Beraterkosten von Bürgermeister Kerkhoff

Dieter Hübers weist stellvertretend für die Stadtpartei auf den vom Bürgermeister in Anspruch genommenen Rechtsbeistand hin und bittet, die Höhe der Kosten für die externe Anwaltsberatung offenzulegen. Er fordert dazu auf, die Konzentration ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren gegen die EWIBO zu lenken. Der Wortlaut:

„Seitdem bei der Tochtergesellschaft EWIBO staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, nehmen Sie, Herr Bürgermeister, juristischen Beistand in Anspruch. Wir können nachvollziehen, dass bei der ersten Kontaktaufnahme es sinnvoll war, sich dieser Unterstützung zu bedienen, obwohl Sie auch als Volljurist die Situation begleiten könnten. Alternativ hätten Sie auch die Juristen unserer Rechtsabteilung mit der Betreuung beauftragen können. Bei den jetzt anstehenden umfangreichen Kontrollen ist unseres Erachtens die juristische Betreuung in der von Ihnen gewählten Form nicht erforderlich.

Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass Sie die Situation dazu nutzen, die EWIBO grundsätzlich zu reformieren. Das ist sicherlich Ihr gutes Recht, aber im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist dieses veränderte Konzerndenken nicht angebracht. Dazu haben wir nach den Ermittlungen noch genügend Zeit, die wir uns auch nehmen sollten. Jetzt sollten wir unsere Konzentration ausschließlich auf das Ermittlungsverfahren lenken.

Hier ist sicher keine Eile geboten, wie Sie uns das mit Unterstützung eines Rechtsanwalts vermitteln wollen. In der Vergangenheit ist die EWIBO regelmäßig von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft und der Groß-BP geprüft bzw. betreut worden, ohne auf eine dringende Veränderung im Gesellschaftszweck hinzuweisen.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtpartei um Auskunft darüber, wie hoch die Kosten für die externe Anwaltsberatung sind.“

Datum: 06.05.2021 | Autor: Dieter Hübers

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