Stadtpartei beantragt, neue Wohnungsbaugesellschaft zu gründen

Dieter Hübers und Peter Wiegel fordern stellvertretend für die Stadtpartei die Gründung einer neuen Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Damit reagieren sie auf die aktuellen Ermittlungen gegen die EWIBO. Der Wortlaut:

„Die staatsanwaltlichen Ermittlungen in den Räumlichkeiten der EWIBO, die sich nach unserem Kenntnisstand weder gegen die EWIBO als Unternehmen noch gegen einzelne Mitarbeiter/innen richten, wurden von verschiedenen Seiten zum Anlass genommen, ihre Vorstellungen zum Thema „kommunaler Wohnungsbestand“ zu artikulieren. Obgleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Ergebnisse vorliegen und für die nächste Zeit wohl auch noch nicht zu erwarten sind, haben wir den Eindruck gewonnen, dass seitens der Verwaltung bereits Überlegungen bestehen, den vorhandenen städtischen Immobilienbestand auszugliedern und den weiterhin dringend erforderlichen Wohnungsbau neu zu ordnen.

Überlegungen über zukünftige Organisationsstrukturen sind sicher zulässig, sollten aber mit Besonnenheit angegangen werden. Dies geht natürlich nicht ohne die politisch Verantwortlichen, denn nicht Bürgermeister und Verwaltung, sondern der Rat entscheidet. Sollte sich herausstellen, dass die EWIBO die politisch gewollte und mit großer Mehrheit im Rat beschlossene Rolle als kommunales Wohnungsbauunternehmen aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen kann, wäre die Alternative eindeutig klar: Bocholt braucht dann die Wiedergründung einer Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Damit würde die eindeutig falsche und von der CDU veranlasste Veräußerung der früheren Bocholter Wohnungsbaugesellschaft korrigiert.

Die Bocholter Wohnungsbaugesellschaft der 50er Jahre ist der Bocholter Bevölkerung bestens in Erinnerung. Sie war nach dem 2. Weltkrieg ein Segen für Bocholt und hat dafür gesorgt, die bestehende Wohnungsnot damals zu beseitigen und Eigentumsbildung zu fördern. So steht es geschrieben in einem Geleitwort aus dem Jahre 1961, zum 25jährigen Jubiläum der Gesellschaft, von dem damaligen Oberbürgermeister Kemper und dem Stadtdirektor Kayser. Von diesem Gedankengut sollte sich die neue Gesellschaft leiten lassen.

Um Altbewährtes wieder aufleben zu lassen und gleichzeitig für die Zukunft gerüstet zu sein, beantragt die Stadtpartei, rein vorsorglich, die Gründung einer neuen Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Zudem beantragt die Stadtpartei die Frage, ob die EWIBO den Bau von Wohnungen in Auftrag geben kann, um ihren im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben nachkommen zu können, zur Prüfung an die Kommunalaufsicht beim Kreis zu richten. Die dazu eingeholte Meinung der beauftragten Anwälte ist sicher eine interessante Einlassung, kann aber nach unserer Einschätzung nicht das letzte entscheidende Kriterium sein.“

Datum: 04.05.2021 | Autor: Dieter Hübers, Peter Wiegel

Stadtpartei beantragt, neue Wohnungsbaugesellschaft zu gründen

Dieter Hübers und Peter Wiegel fordern stellvertretend für die Stadtpartei die Gründung einer neuen Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Damit reagieren sie auf die aktuellen Ermittlungen gegen die EWIBO. Der Wortlaut:

„Die staatsanwaltlichen Ermittlungen in den Räumlichkeiten der EWIBO, die sich nach unserem Kenntnisstand weder gegen die EWIBO als Unternehmen noch gegen einzelne Mitarbeiter/innen richten, wurden von verschiedenen Seiten zum Anlass genommen, ihre Vorstellungen zum Thema „kommunaler Wohnungsbestand“ zu artikulieren. Obgleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Ergebnisse vorliegen und für die nächste Zeit wohl auch noch nicht zu erwarten sind, haben wir den Eindruck gewonnen, dass seitens der Verwaltung bereits Überlegungen bestehen, den vorhandenen städtischen Immobilienbestand auszugliedern und den weiterhin dringend erforderlichen Wohnungsbau neu zu ordnen.

Überlegungen über zukünftige Organisationsstrukturen sind sicher zulässig, sollten aber mit Besonnenheit angegangen werden. Dies geht natürlich nicht ohne die politisch Verantwortlichen, denn nicht Bürgermeister und Verwaltung, sondern der Rat entscheidet. Sollte sich herausstellen, dass die EWIBO die politisch gewollte und mit großer Mehrheit im Rat beschlossene Rolle als kommunales Wohnungsbauunternehmen aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen kann, wäre die Alternative eindeutig klar: Bocholt braucht dann die Wiedergründung einer Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Damit würde die eindeutig falsche und von der CDU veranlasste Veräußerung der früheren Bocholter Wohnungsbaugesellschaft korrigiert.

Die Bocholter Wohnungsbaugesellschaft der 50er Jahre ist der Bocholter Bevölkerung bestens in Erinnerung. Sie war nach dem 2. Weltkrieg ein Segen für Bocholt und hat dafür gesorgt, die bestehende Wohnungsnot damals zu beseitigen und Eigentumsbildung zu fördern. So steht es geschrieben in einem Geleitwort aus dem Jahre 1961, zum 25jährigen Jubiläum der Gesellschaft, von dem damaligen Oberbürgermeister Kemper und dem Stadtdirektor Kayser. Von diesem Gedankengut sollte sich die neue Gesellschaft leiten lassen.

Um Altbewährtes wieder aufleben zu lassen und gleichzeitig für die Zukunft gerüstet zu sein, beantragt die Stadtpartei, rein vorsorglich, die Gründung einer neuen Bocholter Wohnungsbaugesellschaft. Zudem beantragt die Stadtpartei die Frage, ob die EWIBO den Bau von Wohnungen in Auftrag geben kann, um ihren im Gesellschaftsvertrag definierten Aufgaben nachkommen zu können, zur Prüfung an die Kommunalaufsicht beim Kreis zu richten. Die dazu eingeholte Meinung der beauftragten Anwälte ist sicher eine interessante Einlassung, kann aber nach unserer Einschätzung nicht das letzte entscheidende Kriterium sein.“

Datum: 04.05.2021 | Autor: Dieter Hübers, Peter Wiegel

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