Gilt die Unschuldsvermutung für alle?
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei der EWIBO haben für reichlich Gesprächsbedarf gesorgt in den vergangenen Wochen. Die aktuell stattfindende Vorverurteilung einiger Protagonisten sieht die Stadtpartei allerdings kritisch, wie Dieter Hübers in einem aktuellen Statement verdeutlicht. Der Wortlaut:
„Es ist nicht außergewöhnlich, wenn die Staatsanwaltschaft auf Grund einer anonymen Anzeige, den gemachten Vorwürfen nachgeht und Unterlagen sichtet, die Klarheit schaffen können. Aber im aktuellen Fall der EWIBO, einer Tochter der Stadt Bocholt, kann man erwarten, dass man als Verwaltung sensibler mit den leitenden und betroffenen Personen umgeht.
Hier kann man feststellen, dass der Bürgermeister der Stadt Bocholt, Thomas Kerkhoff, der gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender ist, erkennen lässt, dass er an der ordentlichen Geschäftsführung von Berthold Kein-Schmeink große Zweifel hat. Wie kann man zulassen, dass der gute Ruf eines leitenden Mitarbeiters und Menschen öffentlich so sehr in Gefahr gerät, eines Mitarbeiters, der sich im wahrsten Sinne des Wortes „um Bocholt verdient gemacht hat“.
Dem Bürgermeister können wir nur zu Gute halten, dass er erst sechs Monate in Bocholt Bürgermeister ist. Aber auch deshalb wäre hier Zurückhaltung geboten, um die Aufgaben und Zielrichtungen der EWIBO in den letzten 25 Jahre besser zu erkennen und auf Schnellschüsse zu verzichten.
Unsere Stellungnahme gibt uns nicht die Möglichkeit, umfänglich die Leistungen und das Wirken von Berthold Klein-Schmeink aufzuzeigen. Aber eines steht fest, ohne Berthold Klein-Schmeink gäbe es zum Beispiel in Bocholt seit Jahren keine Zivildienstschule mit einem erweiterten Europahaus. Besondere Verdienste hat Berthold Klein-Schmeink im Umgang und der Organisation der Flüchtlingswelle erworben. Niemand sollte vergessen, dass man innerhalb von wenigen Stunden, Unterkünfte und Verpflegung für mehr als 100 Flüchtlinge zu organisieren hatte. Das alles wurde von der EWIBO unter erheblichen Zeitdruck hervorragend gemanagt.
Der Bürgermeister glaubt in kürzester Zeit erkannt zu haben, dass auch die Strukturen der EWIBO dringend verändert werden müssen. Natürlich darf man über Strukturen eines Konzerns nach vielen Jahren nachdenken, aber muss das gleichzeitig mit den staatsanwaltschaftlichen Überprüfungen stattfinden? Und da das alles noch nicht reicht, wird ein zweiter, gleichberechtigter Geschäftsführer installiert. Das wird nun Herr Hanning aus der städt. Verwaltung. Da muss man auch wissen, dass Herrn Hanning in den vergangenen Jahren im Beirat der EWIBO angeschlossenen Organisationen tätig war. Aus zuverlässiger Quelle wird auch mitgeteilt, dass er mit Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Mitarbeit im Beirat aufgekündigt hat. Aber muss man nicht davon ausgehen, dass Hanning als Beirat die Geschäfte der Ewibo begleitet hat? Wie muss man also seine Berufung zum Geschäftsführer bewerten?
Über die vom Bürgermeister gewählte Form der Beteiligung der Politik im nichtöffentlichen Teil der letzten Ratssitzung wird an anderer Stelle noch zu diskutieren sein, öffentlich sei daran erinnert, dass der Bürgermeister zwar Chef der Verwaltung aber nicht Chef des Rates ist. Die Politik entscheidet, Verwaltung und Bürgermeister setzen um. Aber all diese Entwicklungen sind nur möglich, wenn die Politik diesen Vorgängen zustimmt. Dieser Vorgang lässt viel zu wünschen übrig und hofft auf bessere Zeiten.
Dem Bürgermeister wünschen wir, dass er in erster Linie ein Bürgermeister ist und nicht nur ein Rechtsanwalt, der meint, er müsste dringend Veränderungen vornehmen. Deshalb ist er nicht von den Bocholter Bürgern gewählt worden.“
Datum: 29.03.2021 | Autor: Dieter Hübers