Rathaus: Prüfantrag für Alternativlösungen
Mit einem Prüfantrag an Bürgermeister Peter Nebelo will die Stadtpartei herausfinden, ob Teile der Stadtverwaltung zukünftig in der ehemaligen Hauptzentrale der Stadtsparkasse Bocholt am historischen Rathaus untergebracht werden können. Der Prüfantrag im Wortlaut:
Die Kommunalwahlen sind gelaufen und somit besteht auch für den letzten Kritiker die Möglichkeit, sich zu dem o.a. Thema unbeschränkt zu äußern. Die Stadtpartei hat in den letzten Jahren mehrfach Alternativen zum jetzigen Verwaltungsgebäude angesprochen. Mit einem Prüfauftrag vom 28.04.2018 hat die Stadtpartei Bezug auf das städtebauliche Gutachten des Büros Wolters genommen, wo die Einbeziehung der jetzigen Stadtsparkasse als zusätzliches Verwaltungsgebäude thematisiert wurde. In absehbarer Zeit haben wir die Situation, dass das Gebäude leer steht und uns den Weg öffnet, alte und neue Ideen zu verwirklichen.
Dadurch tun sich nun neue Möglichkeiten auf: Die Räumlichkeiten der heutigen “alten” Stadtsparkasse sind teilweise gepachtet. Wenn nun die Innenstadt weiter mit Leerständen aufwartet, könnte es doch sein, das sich die Eigentümer der verpachteten Räumlichkeiten evtl. Gedanken darüber machen, dieses Objekt zu veräußern. Interessant ist auch, dass zu diesem Objekt zusammenhängend auch die Immobilie bis zur Ecke Neustraße gehört.
Wenn sich so etwas realisieren ließe, hätten wir ein exklusives Verwaltungsgebäude mitten in der Stadt, in absoluter Nähe des historischen Rathauses. Mit der evtl. Realisierung dieses Vorschlages würden viele Probleme zusätzlich gelöst. Parkplätze sind vorhanden, ggf. zusätzlich das Parkhaus Am Nähkasten und der Europaplatz und das alles in unmittelbarer Nähe des Historischen Rathauses. Durch diese Maßnahme würde die Innenstadt enorm belebt und käme den Bürgerinnen und Bürgern entgegen.
Im Zusammenwirken mit dem neuen Sparkassengebäude und dem Kaufhaus der Fa. P & C würde die Innenstadt gewinnen und auch für auswärtige Besucher attraktiv erscheinen. Diese Überlegungen können natürlich erst greifen, wenn im April 2021 eine aktuelle Kostenrechnung über die Sanierung des jetzigen Verwaltungsgebäudes, sprich Rathaus, vorliegt. Die Stadtpartei geht davon aus, dass die Kostenaufstellung eine Höhe erreicht, die eine Sanierung nicht mehr rechtfertigt.
Im Übrigen geht die Stadtpartei auch davon aus, dass der Denkmalschutz auf Dauer nicht bestehen bleibt. Die Stadtpartei stellt hiermit den Antrag, dieses Modell in alle Richtungen zu prüfen.
Datum: 21.10.2020 | Autor: Dieter Hübers