So funktioniert die Briefwahl

Am 13. September ist Kommunalwahl. Dabei werden erstmals wieder Landrat, Kreistag, Stadtrat und Bürgermeister gleichzeitig gewählt. Ihre Stimme beeinflusst die Politik der kommenden Jahre damit maßgeblich.

Wer am Wahltag selber nicht in Bocholt ist, hat trotzdem die Möglichkeit, zu wählen. In den vergangenen Tagen haben alle Wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter ihre Unterlagen bekommen und können die Briefwahl beantragen. Dafür stellt die Stadt Bocholt unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sie können direkt im Wahlamt die Stimme abgeben. Dies ist im Erdgeschoss des Mariengymnasiums (Schleusenwall 1) zu finden. Die Öffnungszeiten finden Sie hier >>.
  2. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus. Diese schicken Sie ausreichend frankiert mit dem beigelegten Umschlag zurück an das Wahlamt. Anschließend wird Ihnen der Stimmzettel zugesendet. Die Briefwahl kann bis zum 11. September um 18 Uhr beantragt werden. Der Stimmzettel muss bis Sonntag, 13. September um 16 Uhr beim Wahlamt angekommen sein.
  3. Sie können sich auch per Mail die Briefwahlunterlagen zuschicken lassen. Dafür finden Sie hier >> ein entsprechendes Online-Formular der Stadt Bocholt.

Übrigens: Sie können die Briefwahl auch direkt für eine mögliche Stichwahl am 27. September mit beantragen. Dafür kreuzen Sie einfach die entsprechende Stelle mit an. „Nutzen Sie die Möglichkeit und gehen sie wählen. Entweder per Brief oder direkt am 13. September“, sagen Peter Wiegel und Dieter Hübers unisono.

Datum: 22.08.2020 | Autor: Stadtpartei

So funktioniert die Briefwahl

Am 13. September ist Kommunalwahl. Dabei werden erstmals wieder Landrat, Kreistag, Stadtrat und Bürgermeister gleichzeitig gewählt. Ihre Stimme beeinflusst die Politik der kommenden Jahre damit maßgeblich.

Wer am Wahltag selber nicht in Bocholt ist, hat trotzdem die Möglichkeit, zu wählen. In den vergangenen Tagen haben alle Wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter ihre Unterlagen bekommen und können die Briefwahl beantragen. Dafür stellt die Stadt Bocholt unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Sie können direkt im Wahlamt die Stimme abgeben. Dies ist im Erdgeschoss des Mariengymnasiums (Schleusenwall 1) zu finden. Die Öffnungszeiten finden Sie hier >>.
  2. Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus. Diese schicken Sie ausreichend frankiert mit dem beigelegten Umschlag zurück an das Wahlamt. Anschließend wird Ihnen der Stimmzettel zugesendet. Die Briefwahl kann bis zum 11. September um 18 Uhr beantragt werden. Der Stimmzettel muss bis Sonntag, 13. September um 16 Uhr beim Wahlamt angekommen sein.
  3. Sie können sich auch per Mail die Briefwahlunterlagen zuschicken lassen. Dafür finden Sie hier >> ein entsprechendes Online-Formular der Stadt Bocholt.

Übrigens: Sie können die Briefwahl auch direkt für eine mögliche Stichwahl am 27. September mit beantragen. Dafür kreuzen Sie einfach die entsprechende Stelle mit an. „Nutzen Sie die Möglichkeit und gehen sie wählen. Entweder per Brief oder direkt am 13. September“, sagen Peter Wiegel und Dieter Hübers unisono.

Datum: 22.08.2020 | Autor: Stadtpartei

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