Der Schuldendeckel  wird nicht angehoben!

Der Haushaltsplan 2019 macht deutlich, dass die Stadt einen Investitionsstau von ca. 95 MillEuro hat.

Auf Grund des festgelegten Schuldendeckels können diese Investitionen nicht durchgeführt werden, weil danach ein bestimmter Kreditrahmen einzuhalten ist. Eine Neuverschuldung ist damit begrenzt bzw. gedeckelt.

Nun wissen wir alle, dass es in der Vergangenheit verschiedene Interpretationen um den Schuldendeckel gab.

Es wurde über  schuldendeckelrelevante und nichtschuldendeckelrelevante Investitionen diskutiert. Auch nahm man als Ausweg aus der Schuldenfalle schon mal die Tochtergesellschaften in Anspruch. Auch hier wurde dann diskutiert über anrechenbare und nichtanrechenbare Schulden beim Schuldendeckel. Aktuelles Beispiel ist die geplante Finanzierung der  Trauerhalle über die ESB.

Die Entscheidungen sind schwierig, weil wir für die dringend  notwendigen Investitionen die klaren Vorgabenbezüglich der Neuverschuldung umgehen müssen.

Die Stadtpartei ist daher für folgende Lösung:

Der jetzige Schuldendeckel wird eingehalten und für außergewöhnliche und dringend notwendige Investitionen, wie Rathaussanierung, Nordring oder Schulen,wird der Schuldendeckel außer Kraft gesetzt. Dabei sollten wir nicht übersehen, dass es sich hier um vermögenserhaltene Maßnahmen handelt.

Denn entscheiden muss der Rat doch immer, so oder so. Aber wenn wir den Schuldendeckel  anheben, ist der Weg geebnet, einfachere Wege für die Genehmigung von Investitionen zu gehen, ohne die zwingende Notwendigkeit ausreichend  zu hinterfragen.

Die Stadtpartei fordert daher die Verwaltung auf, eine Prioritätenliste für die anstehenden Investitionen zu erstellen. Danach kann die Politik entscheiden.

Herzliche Grüße

Dieter Hübers

Fraktionsvorsitzender

Stadtpartei Bocholt

Datum: 14.11.2018 | Autor: Dieter Hübers

Der Schuldendeckel  wird nicht angehoben!

Der Haushaltsplan 2019 macht deutlich, dass die Stadt einen Investitionsstau von ca. 95 MillEuro hat.

Auf Grund des festgelegten Schuldendeckels können diese Investitionen nicht durchgeführt werden, weil danach ein bestimmter Kreditrahmen einzuhalten ist. Eine Neuverschuldung ist damit begrenzt bzw. gedeckelt.

Nun wissen wir alle, dass es in der Vergangenheit verschiedene Interpretationen um den Schuldendeckel gab.

Es wurde über  schuldendeckelrelevante und nichtschuldendeckelrelevante Investitionen diskutiert. Auch nahm man als Ausweg aus der Schuldenfalle schon mal die Tochtergesellschaften in Anspruch. Auch hier wurde dann diskutiert über anrechenbare und nichtanrechenbare Schulden beim Schuldendeckel. Aktuelles Beispiel ist die geplante Finanzierung der  Trauerhalle über die ESB.

Die Entscheidungen sind schwierig, weil wir für die dringend  notwendigen Investitionen die klaren Vorgabenbezüglich der Neuverschuldung umgehen müssen.

Die Stadtpartei ist daher für folgende Lösung:

Der jetzige Schuldendeckel wird eingehalten und für außergewöhnliche und dringend notwendige Investitionen, wie Rathaussanierung, Nordring oder Schulen,wird der Schuldendeckel außer Kraft gesetzt. Dabei sollten wir nicht übersehen, dass es sich hier um vermögenserhaltene Maßnahmen handelt.

Denn entscheiden muss der Rat doch immer, so oder so. Aber wenn wir den Schuldendeckel  anheben, ist der Weg geebnet, einfachere Wege für die Genehmigung von Investitionen zu gehen, ohne die zwingende Notwendigkeit ausreichend  zu hinterfragen.

Die Stadtpartei fordert daher die Verwaltung auf, eine Prioritätenliste für die anstehenden Investitionen zu erstellen. Danach kann die Politik entscheiden.

Herzliche Grüße

Dieter Hübers

Fraktionsvorsitzender

Stadtpartei Bocholt

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