Stadtpartei schreibt Ministerin und fordert Sperrvermerk für Umsetzung der Rathaussanierung.

Die Stadtpartei hat die Frau Ministerin Scharrenbach angeschrieben, um mit einem letzten Versuch zu klären, ob der Denkmalschutz, der ohne parlamentarische Beratung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden kann.

Die Stadtpartei beantragt daher bis zur Entscheidung aus dem Ministerium, für die Umsetzung der Rathaussanierung, einen S p e r r v e r m e r k.

Die öffentliche und politische Diskussion über die Rathaussanierung ist noch nicht abgeschlossen. Die Stadtpartei gewinnt den Eindruck, dass die Verwaltung nicht alle Eingaben zur Rathaussanierung bisher in ihren Überlegungen berücksichtigt hat. Somit ist es doch wichtig und richtig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die den Denkmalschutz verhindern oder evtl. einschränken.

Es geht um viel Geld! Deshalb sollte jedes Mittel recht sein, Wege für Alternativlösungen offen zu halten.

Nachfolgend der Brief an die Ministerin:

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

als Vorsitzender der in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt vertretenen Fraktion Stadtpartei Bocholt erlaube ich mir in deren Namen folgenden Sachverhalt darzustellen und sie um eine endgültige Entscheidung in der nachstehenden Angelegenheit zu bitten:

Das in 1977 fertiggestellte Rathaus der Stadt Bocholt wird seitens der Verwaltung der Stadt Bocholt als dringend sanierungsbedürftig beschrieben. Die Sanierungskosten werden zwischen 45 und 50Mio. € betragen. Bevor die politische Diskussion über die Sanierung des Rathauses oder alternative Möglichkeiten erfolgte, wurde das Rathaus mit Bescheid der unteren Denkmalbehörde vom 02.11.2016 unter Denkmalschutz gestellt. Das Verfahren war für die Fraktion der Stadtpartei Bocholt nicht transparent und im Hinblick auf die Konsequenzen nicht umfangreich dargestellt.

Der Rat wurde erst nach Ablauf der Einspruchsfrist über den Denkmalschutz informiert. Dadurch wurde uns jede Möglichkeit über eine Alternative zu diskutieren genommen.

Durch den Wechsel an der Spitze des Baudezernates hatten wir gehofft, die Frage des Denkmalschutzes noch einmal erörtern zu können. Diese Hoffnung hat sich jedoch nicht erfüllt. Ich bitte sie, Frau Ministerin, sich der Angelegenheit anzunehmen und eine abschließende Entscheidung darüber zu treffen, ob der Denkmalschutz bestehen bleiben muss. Natürlich ist uns bekannt, dass unter rein juristischen Gesichtspunkten eine Frist nicht eingehalten wurde. Uns geht es aber darum, dass das Ergebnis – nämlich das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen – modifiziert oder geändert werden kann, um mehr Gestaltungsoptionen in Bezug auf eine Alternative zur Rathaussanierung zu erhalten.

Die Bocholter Bevölkerung würde es begrüßen, wenn man die Rathaussanierung nochmal ergebnisoffen beraten könnte.

Freundliche Grüße

Dieter Hübers

Datum: 24.09.2018 | Autor: Dieter Hübers

Stadtpartei schreibt Ministerin und fordert Sperrvermerk für Umsetzung der Rathaussanierung

Die Stadtpartei hat die Frau Ministerin Scharrenbach angeschrieben, um mit einem letzten Versuch zu klären, ob der Denkmalschutz, der ohne parlamentarische Beratung zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden kann.

Die Stadtpartei beantragt daher bis zur Entscheidung aus dem Ministerium, für die Umsetzung der Rathaussanierung, einen S p e r r v e r m e r k.

Die öffentliche und politische Diskussion über die Rathaussanierung ist noch nicht abgeschlossen. Die Stadtpartei gewinnt den Eindruck, dass die Verwaltung nicht alle Eingaben zur Rathaussanierung bisher in ihren Überlegungen berücksichtigt hat. Somit ist es doch wichtig und richtig alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die den Denkmalschutz verhindern oder evtl. einschränken.

Es geht um viel Geld! Deshalb sollte jedes Mittel recht sein, Wege für Alternativlösungen offen zu halten.

Nachfolgend der Brief an die Ministerin:

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

als Vorsitzender der in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bocholt vertretenen Fraktion Stadtpartei Bocholt erlaube ich mir in deren Namen folgenden Sachverhalt darzustellen und sie um eine endgültige Entscheidung in der nachstehenden Angelegenheit zu bitten:

Das in 1977 fertiggestellte Rathaus der Stadt Bocholt wird seitens der Verwaltung der Stadt Bocholt als dringend sanierungsbedürftig beschrieben. Die Sanierungskosten werden zwischen 45 und 50Mio. € betragen. Bevor die politische Diskussion über die Sanierung des Rathauses oder alternative Möglichkeiten erfolgte, wurde das Rathaus mit Bescheid der unteren Denkmalbehörde vom 02.11.2016 unter Denkmalschutz gestellt. Das Verfahren war für die Fraktion der Stadtpartei Bocholt nicht transparent und im Hinblick auf die Konsequenzen nicht umfangreich dargestellt.

Der Rat wurde erst nach Ablauf der Einspruchsfrist über den Denkmalschutz informiert. Dadurch wurde uns jede Möglichkeit über eine Alternative zu diskutieren genommen.

Durch den Wechsel an der Spitze des Baudezernates hatten wir gehofft, die Frage des Denkmalschutzes noch einmal erörtern zu können. Diese Hoffnung hat sich jedoch nicht erfüllt. Ich bitte sie, Frau Ministerin, sich der Angelegenheit anzunehmen und eine abschließende Entscheidung darüber zu treffen, ob der Denkmalschutz bestehen bleiben muss. Natürlich ist uns bekannt, dass unter rein juristischen Gesichtspunkten eine Frist nicht eingehalten wurde. Uns geht es aber darum, dass das Ergebnis – nämlich das Rathaus unter Denkmalschutz zu stellen – modifiziert oder geändert werden kann, um mehr Gestaltungsoptionen in Bezug auf eine Alternative zur Rathaussanierung zu erhalten.

Die Bocholter Bevölkerung würde es begrüßen, wenn man die Rathaussanierung nochmal ergebnisoffen beraten könnte.

Freundliche Grüße

Dieter Hübers

Datum: 24.09.2018 | Autor: Dieter Hübers

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