Redebeitrag des Fraktionsvorsitzender der Stadtpartei Bocholt zur Grundsatzentscheidung über die Rathaussanierung vom 14.03.2018

Wir entscheiden heute über unser Verwaltungsgebäude, sprich Rathaus.

Wir entscheiden darüber, ob nach der Machbarkeitsstudie von Prof. Böhm die
Sanierung durchgeführt werden soll oder auch nicht.

Die Verwaltung spricht über die Dringlichkeit der Sanierung, denn die
Versorgung könnte von heute auf morgen zusammenbrechen.

Aber Achtung! Bei den von der Verwaltung ausgesprochenen Dringlichkeiten ist
immer Vorsicht geboten. Ich erinnere an die FC-Tribüne und unser Brauhaus.
Wie sich später heraus stellte, waren die Warnungen mehr als überzogen.

Da beantragt die Stadtpartei seit über einem Jahr die Bürgerbeteiligung und
was geschieht?

Dieser Antrag wird ignoriert und ohne Anhörung der Bürger soll heute schon
entschieden werden.

Eine Lenkungsgruppe soll dann im Rahmen der Maßnahme Einfluss nehmen und die
Gedanken der Bürger einfließen lassen. Da kann man nur fragen, wie soll das
geschehen. Erfahrungsgemäß wird nichts daraus.

Ich erinnere an die Lenkungsgruppe Kubaai. Wenn wir ehrlich sind, achten wir
hier auf den Finanzierungsplan den man uns vorlegt, aber Entscheidungen zum
Projekt gibt es nicht. Und so ganz nebenbei wird uns eine SQB-GmbH
unaufgefordert auf den Tisch gelegt, die heute noch einen Beigeschmack hat.

Bocholter Bürger, mit reiflich beruflicher Erfahrung, haben sich in den
letzten Wochen bei mir gemeldet und gaben mir mehr als interessante
Vorschläge.

Da meldet sich ein befreundeter Bürger bei mir. Auf Grund seiner früheren
beruflichen Stellung nimmt er Kontakt zu verschiedenen Konzernen auf, die
evtl. an einen Kauf des Rathauses interessiert sind. Als die Gespräche
konkreter werden, bittet der engagierte Bürger um eine Vollmacht von der
Stadt, damit er legitimiert ist, entsprechende Verhandlungen zu führen. Er
will keinen Maklervertrag. Er betrachtet seinen Einsatz im Rahmen einer
Bürgerbeteiligung.

Und was macht die Verwaltung? Der Wunsch nach einer Vollmacht stößt zunächst
auf eine klare Ablehnung und später werden die Bedenken so unverbindlich
vorgetragen, sodass dem Bocholter Bürger z.Zt. die Freude am Handeln
vergangen ist.

Dann haben sich zwei Bocholter Architekten bei mir in der letzten Woche
gemeldet, die sehr konkrete Angaben über die Nutzung bzw. Sanierung des
Rathauses vorgetragen und dokumentiert haben.

Aber wo soll denn da noch der Raum für Verhandlungen sein, frage ich mich,
um all diese interessanten Vorschläge zu unterbreiten und zu diskutieren
bzw. umzusetzen, wenn heute schon die Entscheidung fallen sollte.

Die Stadtpartei glaubt, das durch eine unabhängige objektive Beurteilung
eines Teams von Fachleuten eine sehr viel bessere Lösung erarbeitet werden
kann.

In der letzten Info von Herrn Stadtbaurat Zöhler wird signalisiert, dass er
am Mittwoch eine mehr Mehrheit für die Beschlussvorlage erwarten kann.

Die Stadtpartei macht deutlich, dass das auf keinem Fall so ablaufen darf.

Wo so viele noch nicht berücksichtigte Ideen aus Bürgerschaft und der
Politik bestehen, darf es nicht zu einer Entscheidung kommen.

Bei der Entscheidung über die Rathaussanierung geht es auch um die nicht
gerade rosige Situation der Bocholter Innenstadt. Wobei viele Parameter auf
eine schnell sich weiter verschlechternde Handels- und Infrastruktur
hinweisen. Andere Städte erleben dies gerade sehr schmerzhaft.

In diesem Zusammenhang wäre es m.E. auch wichtig, einmal grundsätzlich zu
diskutieren, wie Bürgerbeteiligung nach demokratischen Grundsätzen in
Bocholt gehandhabt wird.

Es kann doch nicht sein, dass ausschließlich die Machbarkeitsstudie von
Prof. Böhm für die angedachte Sanierung maßgebend ist. Alternativvorschläge
aus der Bürgerschaft könnten sich als nutzbringend für die Stadt
herausstellen.

Abschließend komme ich nun zum Bescheid über die Eintragung des Rathauses in
die Denkmalliste aus Nov. 2016.

Bei allen Fragwürdigkeiten dieses Bescheides ist heute die Frage der
Stadtpartei erlaubt, ob den Verantwortlichen der Verwaltung und der Politik
eigentlich bekannt ist, dass nicht das gesamte Objekt unter Denkmalschutz
steht.

Datum: 18.03.2018 | Autor: Jens Terbeck

Redebeitrag des Fraktionsvorsitzender der Stadtpartei Bocholt zur Grundsatzentscheidung über die Rathaussanierung vom 14.03.2018

Wir entscheiden heute über unser Verwaltungsgebäude, sprich Rathaus.

Wir entscheiden darüber, ob nach der Machbarkeitsstudie von Prof. Böhm die
Sanierung durchgeführt werden soll oder auch nicht.

Die Verwaltung spricht über die Dringlichkeit der Sanierung, denn die
Versorgung könnte von heute auf morgen zusammenbrechen.

Aber Achtung! Bei den von der Verwaltung ausgesprochenen Dringlichkeiten ist
immer Vorsicht geboten. Ich erinnere an die FC-Tribüne und unser Brauhaus.
Wie sich später heraus stellte, waren die Warnungen mehr als überzogen.

Da beantragt die Stadtpartei seit über einem Jahr die Bürgerbeteiligung und
was geschieht?

Dieser Antrag wird ignoriert und ohne Anhörung der Bürger soll heute schon
entschieden werden.

Eine Lenkungsgruppe soll dann im Rahmen der Maßnahme Einfluss nehmen und die
Gedanken der Bürger einfließen lassen. Da kann man nur fragen, wie soll das
geschehen. Erfahrungsgemäß wird nichts daraus.

Ich erinnere an die Lenkungsgruppe Kubaai. Wenn wir ehrlich sind, achten wir
hier auf den Finanzierungsplan den man uns vorlegt, aber Entscheidungen zum
Projekt gibt es nicht. Und so ganz nebenbei wird uns eine SQB-GmbH
unaufgefordert auf den Tisch gelegt, die heute noch einen Beigeschmack hat.

Bocholter Bürger, mit reiflich beruflicher Erfahrung, haben sich in den
letzten Wochen bei mir gemeldet und gaben mir mehr als interessante
Vorschläge.

Da meldet sich ein befreundeter Bürger bei mir. Auf Grund seiner früheren
beruflichen Stellung nimmt er Kontakt zu verschiedenen Konzernen auf, die
evtl. an einen Kauf des Rathauses interessiert sind. Als die Gespräche
konkreter werden, bittet der engagierte Bürger um eine Vollmacht von der
Stadt, damit er legitimiert ist, entsprechende Verhandlungen zu führen. Er
will keinen Maklervertrag. Er betrachtet seinen Einsatz im Rahmen einer
Bürgerbeteiligung.

Und was macht die Verwaltung? Der Wunsch nach einer Vollmacht stößt zunächst
auf eine klare Ablehnung und später werden die Bedenken so unverbindlich
vorgetragen, sodass dem Bocholter Bürger z.Zt. die Freude am Handeln
vergangen ist.

Dann haben sich zwei Bocholter Architekten bei mir in der letzten Woche
gemeldet, die sehr konkrete Angaben über die Nutzung bzw. Sanierung des
Rathauses vorgetragen und dokumentiert haben.

Aber wo soll denn da noch der Raum für Verhandlungen sein, frage ich mich,
um all diese interessanten Vorschläge zu unterbreiten und zu diskutieren
bzw. umzusetzen, wenn heute schon die Entscheidung fallen sollte.

Die Stadtpartei glaubt, das durch eine unabhängige objektive Beurteilung
eines Teams von Fachleuten eine sehr viel bessere Lösung erarbeitet werden
kann.

In der letzten Info von Herrn Stadtbaurat Zöhler wird signalisiert, dass er
am Mittwoch eine mehr Mehrheit für die Beschlussvorlage erwarten kann.

Die Stadtpartei macht deutlich, dass das auf keinem Fall so ablaufen darf.

Wo so viele noch nicht berücksichtigte Ideen aus Bürgerschaft und der
Politik bestehen, darf es nicht zu einer Entscheidung kommen.

Bei der Entscheidung über die Rathaussanierung geht es auch um die nicht
gerade rosige Situation der Bocholter Innenstadt. Wobei viele Parameter auf
eine schnell sich weiter verschlechternde Handels- und Infrastruktur
hinweisen. Andere Städte erleben dies gerade sehr schmerzhaft.

In diesem Zusammenhang wäre es m.E. auch wichtig, einmal grundsätzlich zu
diskutieren, wie Bürgerbeteiligung nach demokratischen Grundsätzen in
Bocholt gehandhabt wird.

Es kann doch nicht sein, dass ausschließlich die Machbarkeitsstudie von
Prof. Böhm für die angedachte Sanierung maßgebend ist. Alternativvorschläge
aus der Bürgerschaft könnten sich als nutzbringend für die Stadt
herausstellen.

Abschließend komme ich nun zum Bescheid über die Eintragung des Rathauses in
die Denkmalliste aus Nov. 2016.

Bei allen Fragwürdigkeiten dieses Bescheides ist heute die Frage der
Stadtpartei erlaubt, ob den Verantwortlichen der Verwaltung und der Politik
eigentlich bekannt ist, dass nicht das gesamte Objekt unter Denkmalschutz
steht.

Datum: 18.03.2018 | Autor: Jens Terbeck

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