Natursteine für Erneuerung St.-Georg-Platz – Anfrage der Stadtpartei für die Ratssitzung am 15.03.2017

Bocholt, den 13.03.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in 2015 wurden die Steine für die Sanierung des St. Georg Platzes geliefert.
Nach unseren Recherchen bestehen erhebliche Bedenken, ob die gelieferten
Pflastersteine die ausgeschriebenen Originalsteine aus Italien sind.

In der Ausschreibung der Stadt Bocholt wurde für die Verlegung der Stein
„Kern Porphyr“ festgelegt. Die alleinvertriebsberechtigte Firma in Italien
bestätigt durch ihre Handelsvertretung in Deutschland, dass kein
entsprechendes Material nach Bocholt für die o.a. Maßnahme geliefert wurde.

Nach Rücksprache mit der Stadt Bocholt, soll die evtl. Qualitätsabweichung
daran festgemacht werden, dass das Produkt in der Ausschreibung im Namen
das „R“, Kennzeichnung für Original, nicht aufgeführt war.

Hier muss man wissen, dass nach Aussage des Deutschen Patent- und
Musteramtes in München, der Name „Kernporphyr“ geschützt ist. Dieser Name
darf nur für diesen Originalstein verwendet werden, mit oder ohne „R“, das
ist nicht entscheidend, auf den Namen kommt es an.

Die gelieferten Steine sind von minderwertiger Qualität. Bei der
Besichtigung der Steine war zu erkennen, dass die Steine zum Teil Risse
aufweisen, Mörtelanhaftungen besitzen und unterschiedliche Größen haben, die
ein fachgerechtes Verlegen mit Muster unmöglich machen.

Die gelieferten Steine sind mit einer Wiegekarte aus Münster versehen, bei
Originalsteinen müsste das Dokument aus Italien stammen. Vermutlich wurden
in Münster gebrauchte Steine untergemischt, die bereits schon einmal verlegt
waren.

Herr Bürgermeister, aus unseren Ausführungen werden Sie erkannt haben, dass
die Stadtpartei erhebliche Zweifel an der rechtsmäßigen Abwicklung dieser
Lieferung hat.

Daher beantragen wir die Beantwortung folgender Fragen:

Die gelieferten Steine kosten vermutlich nur einen Bruchteil der
ausgeschriebenen Steine.

Wer hat die Steinlieferung abgenommen und ist die Abweichung bei der Abnahme
erkannt worden?

Wir wollen durch diese Anfrage geklärt wissen, ob die Stadt Bocholt für
einen minderwertigen Stein einen zu hohen Preis gezahlt hat.

Die Stadtpartei bittet um eine erste Stellungnahme in der nächsten
Ratssitzung am 15.03.2017.

gez. Dieter Hübers (Fraktionsvorsitzender der Stadtpartei Bocholt) und
Michael Nyenhuis (Sachkundiger Bürger im Ausschuss Planung und Bau,
Stadtpartei Bocholt)

Datum: 15.03.2017 | Autor: Jens Terbeck

Natursteine für Erneuerung St.-Georg-Platz – Anfrage der Stadtpartei für die Ratssitzung am 15.03.2017

Bocholt, den 13.03.2017

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in 2015 wurden die Steine für die Sanierung des St. Georg Platzes geliefert.
Nach unseren Recherchen bestehen erhebliche Bedenken, ob die gelieferten
Pflastersteine die ausgeschriebenen Originalsteine aus Italien sind.

In der Ausschreibung der Stadt Bocholt wurde für die Verlegung der Stein
„Kern Porphyr“ festgelegt. Die alleinvertriebsberechtigte Firma in Italien
bestätigt durch ihre Handelsvertretung in Deutschland, dass kein
entsprechendes Material nach Bocholt für die o.a. Maßnahme geliefert wurde.

Nach Rücksprache mit der Stadt Bocholt, soll die evtl. Qualitätsabweichung
daran festgemacht werden, dass das Produkt in der Ausschreibung im Namen
das „R“, Kennzeichnung für Original, nicht aufgeführt war.

Hier muss man wissen, dass nach Aussage des Deutschen Patent- und
Musteramtes in München, der Name „Kernporphyr“ geschützt ist. Dieser Name
darf nur für diesen Originalstein verwendet werden, mit oder ohne „R“, das
ist nicht entscheidend, auf den Namen kommt es an.

Die gelieferten Steine sind von minderwertiger Qualität. Bei der
Besichtigung der Steine war zu erkennen, dass die Steine zum Teil Risse
aufweisen, Mörtelanhaftungen besitzen und unterschiedliche Größen haben, die
ein fachgerechtes Verlegen mit Muster unmöglich machen.

Die gelieferten Steine sind mit einer Wiegekarte aus Münster versehen, bei
Originalsteinen müsste das Dokument aus Italien stammen. Vermutlich wurden
in Münster gebrauchte Steine untergemischt, die bereits schon einmal verlegt
waren.

Herr Bürgermeister, aus unseren Ausführungen werden Sie erkannt haben, dass
die Stadtpartei erhebliche Zweifel an der rechtsmäßigen Abwicklung dieser
Lieferung hat.

Daher beantragen wir die Beantwortung folgender Fragen:

Die gelieferten Steine kosten vermutlich nur einen Bruchteil der
ausgeschriebenen Steine.

Wer hat die Steinlieferung abgenommen und ist die Abweichung bei der Abnahme
erkannt worden?

Wir wollen durch diese Anfrage geklärt wissen, ob die Stadt Bocholt für
einen minderwertigen Stein einen zu hohen Preis gezahlt hat.

Die Stadtpartei bittet um eine erste Stellungnahme in der nächsten
Ratssitzung am 15.03.2017.

gez. Dieter Hübers (Fraktionsvorsitzender der Stadtpartei Bocholt) und
Michael Nyenhuis (Sachkundiger Bürger im Ausschuss Planung und Bau,
Stadtpartei Bocholt)

Datum: 15.03.2017 | Autor: Jens Terbeck

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