Prüfauftrag: Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes
Sehr geehrter Herr Nebelo,
die Stadtpartei beauftrag die Verwaltung zu prüfen, wie die haushaltsrechtlichen Auswirkungen zu bewerten sind, wenn der Gewerbesteuerhebesatz von aktuell 458 v.H. um 150 Punkte gesenkt werden würde. Dabei ist uns wichtig zu erfahren, wie die Auswirkung im ersten Jahr und in den Folgejahren ist.
Begründung:
Die letzten Haushaltsberatungen haben gezeigt, dass die Verwaltung und der Rat erhebliche Schwierigkeiten hatten, Instrumente zu finden, um den lfd. Haushalt zu entlasten. Die für das Jahr 2016 festgesetzten Steuererhöhungen sind nicht aufgrund mathematischer Berechnungen erfolgt, sondern waren allein dem Haushaltsdefizit geschuldet. Dabei wurde auch gleichzeitig deutlich, dass ohne wesentliche konjunkturelle Belebung in den nächsten Jahren mit weiteren Steuererhöhungen zu rechnen ist, oder die Stadt gar in die Haushaltssicherung läuft. Das heißt, wir sind zum Handeln aufgefordert, wenn wir nicht zusehends in die Verschuldung laufen wollen.
Wir zeigen nachstehend einen Weg auf, der drohenden Verschuldung zu entgehen.
Der neue Weg könnte darin bestehen, die Gewerbesteuerhebesätze zu senken und dennoch mehr Gewerbesteuern einzunehmen. Im Rahmen der „Regionale 2016“ könnte diese Initiative für die Unternehmen eine positive Botschaft sein.
Den Beweis, dass das Konzept aufgeht, hat bereits eine Stadt in NRW erbracht: Die Gemeinde Monheim hat in 2012 den Gewerbesteuerhebesatz um ein Drittel gesenkt und konnte damit bemerkenswerte Erfolge erzielen: aufgrund der positiven Entwicklung hat die Gemeinde Monheim abermals für 2016 den Hebesatz um weitere 20 Punkte gesenkt. Dieser Fall zeigt, dass von einer attraktiven Hebesatzpolitik sowohl der Steuerzahler als auch die Gemeindefinanzen profitieren können. So dürften hinreichend mobile Bürger und Unternehmen denjenigen Wohn- bzw. Standort wählen, der ihnen die beste Kombination aus Steuerbelastung und öffentlichen Leistungen bietet.
Die Gemeinden verfügen bei der Gewerbesteuer über die „Hebesatzautonomie“. So können sie durch vergleichsweise niedrige Hebesätze, bei sonst gleich bleibenden Bedingungen, die Standortattraktivität verbessern und damit Unternehmen zur Ansiedlung bewegen. Durch einen niedrigen Hebesatz und die Erschließung neuer Gewerbeflächen könnten zusätzliche Unternehmen angeworben und die kumulierte Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ausgeweitet werden. Das dürfte auch für das Dienstleistungsgewerbe besonders interessant sein, das keine größeren Gewerbeflächen benötigt und nur über ein Verwaltungsgebäude verfügt. In der Folge steigen trotz der Hebesatzsenkung die Gewerbesteuereinnahmen. Dadurch verbessert sich die Haushaltslage nachhaltig.
Sollte das Konzept erfolgreich umgesetzt werden können, wäre gleichzeitig der Weg frei, die Grundsteuer in den nächsten Jahren für den Bürger erträglicher zu gestalten.
Dieses von der Stadtpartei angestoßene Thema soll auch in die Haushaltsberatungen 2017 eingebunden werden.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bevor wir mittelfristig in die Haushaltssicherung schlendern, sollten wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen, ob wir den von der Stadtpartei aufgezeichneten Weg in Betracht ziehen. Wenn es In der Stadt Monheim funktioniert hat, wird es auch bei uns funktionieren.
Datum: 30.10.2016 | Autor: Dieter Hübers