Stadtpartei beantragt Grundsteuer-Erstattung

Sehr geehrter Herr Nebelo,

die Stadtpartei stellt den Antrag, auf Grund der positiven Haushaltsentwicklung 2016, einen Teilbetrag der erhöhten Grundsteuer an die Bürger unserer Stadt zu erstatten.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde mit knapper Mehrheit eine Grundsteuererhöhung von 50 v.H. durchgesetzt. Inzwischen haben sich positive Aspekte ergeben, die zurückblickend eine Korrektur rechtfertigen. Die vom Kämmerer angesprochene und empfohlene Maßnahme, nämlich die Hälfte der Erhöhung an die Bürger zurückzugeben, betrachtet die Stadtpartei als eine vertrauensbildende Maßnahme.

Es wäre ein außergewöhnliches positives Signal an die Bürger, dass die Politik und die Verwaltung nicht grundsätzlich alles über die Köpfe der Bürger entscheidet.

Für die Abwicklung der Erstattung will die Stadtpartei deutlich machen, dass der Hebesatz nicht verändert werden muss. Der einmalige Erstattungsbetrag soll mit

16,67 v.H. vom Jahresbetrag ermittelt und mit der ersten Jahresrate 2018 verrechnet werden. Somit entsteht verwaltungstechnisch kein außergewöhnlicher   Aufwand.

Wir bitten um Zustimmung in der nächsten Ratssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hübers

Datum: 04.07.2017 | Autor: Jens Terbeck

Stadtpartei beantragt Grundsteuer-Erstattung

Sehr geehrter Herr Nebelo,

die Stadtpartei stellt den Antrag, auf Grund der positiven Haushaltsentwicklung 2016, einen Teilbetrag der erhöhten Grundsteuer an die Bürger unserer Stadt zu erstatten.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 wurde mit knapper Mehrheit eine Grundsteuererhöhung von 50 v.H. durchgesetzt. Inzwischen haben sich positive Aspekte ergeben, die zurückblickend eine Korrektur rechtfertigen. Die vom Kämmerer angesprochene und empfohlene Maßnahme, nämlich die Hälfte der Erhöhung an die Bürger zurückzugeben, betrachtet die Stadtpartei als eine vertrauensbildende Maßnahme.

Es wäre ein außergewöhnliches positives Signal an die Bürger, dass die Politik und die Verwaltung nicht grundsätzlich alles über die Köpfe der Bürger entscheidet.

Für die Abwicklung der Erstattung will die Stadtpartei deutlich machen, dass der Hebesatz nicht verändert werden muss. Der einmalige Erstattungsbetrag soll mit

16,67 v.H. vom Jahresbetrag ermittelt und mit der ersten Jahresrate 2018 verrechnet werden. Somit entsteht verwaltungstechnisch kein außergewöhnlicher Aufwand.

Wir bitten um Zustimmung in der nächsten Ratssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Hübers

Datum: 04.07.2017 | Autor: Jens Terbeck

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