Haftungsübernahme: Planungsfehler Autohaus Evers, Herding, IBENA usw.

Sehr geehrter Herr Nebelo,
die offensichtlichen Planungsfehler bei den o.a. Objekten, die erhebliche Mehrkosten für die Stadt auslösen, veranlassen die Stadtpartei zu der Frage, wer hier die persönliche Verantwortung zu übernehmen hat. Fest steht, die Bauverwaltung hat sich nicht nur verkalkuliert sondern zum Teil bewusst so gehandelt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass dem Rat wichtige Gutachten vorenthalten wurden.

Die Stadtpartei ist nicht mehr bereit diese Art von Fehlentwicklungen hinzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen. Dafür haben sich in den letzten Jahren und jetzt aktuell zu viele kostspielige Vorgänge ereignet, so dass sich jetzt die Frage aufdrängt, wer für den entstandenen Schaden die Haftung zu übernehmen hat.

Bei der aktuellen Fehlplanung Autohaus Evers hat der Stadtbaurat erstaunlich schnell bestätigt, dass der Verwaltung ein Kalkulationsfehler unterlaufen ist. Bei allen anderen fehlgeleiteten Objekten, ist von Seiten der Verwaltung nie ein Rechts- bzw. Verantwortungsbewusstsein zu erkennen. Der leichtfertige Umgang dieses Fachbereichs mit den begrenzten finanziellen Mitteln muss ein Ende haben.

Die Öffentlichkeit erwartet hier von der Politik eine Aufarbeitung der in der Vergangenheit entstandenen Vermögensschäden, die sich auf mehrere Millionen Euro beziffern lassen.

Der § 78 des Beamtengesetzes stellt eindeutig fest, dass ein Beamter, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt, den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Hier muss eine grundsätzliche Klärung erfolgen, damit solche Fehlentwicklungen in der Zukunft nicht mehr möglich sind.

Die Stadtpartei erwartet eine erste Stellungnahme in der nächsten HFA-Sitzung und eine Weiterleitung an das Rechnungsprüfungsamt zur Klärung der Sachverhalte.

Datum: 30.10.2016 | Autor: Dieter Hübers

Haftungsübernahme: Planungsfehler Autohaus Evers, Herding, IBENA usw.

Sehr geehrter Herr Nebelo,
die offensichtlichen Planungsfehler bei den o.a. Objekten, die erhebliche Mehrkosten für die Stadt auslösen, veranlassen die Stadtpartei zu der Frage, wer hier die persönliche Verantwortung zu übernehmen hat. Fest steht, die Bauverwaltung hat sich nicht nur verkalkuliert sondern zum Teil bewusst so gehandelt. Gleichzeitig ist festzustellen, dass dem Rat wichtige Gutachten vorenthalten wurden.

Die Stadtpartei ist nicht mehr bereit diese Art von Fehlentwicklungen hinzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen. Dafür haben sich in den letzten Jahren und jetzt aktuell zu viele kostspielige Vorgänge ereignet, so dass sich jetzt die Frage aufdrängt, wer für den entstandenen Schaden die Haftung zu übernehmen hat.

Bei der aktuellen Fehlplanung Autohaus Evers hat der Stadtbaurat erstaunlich schnell bestätigt, dass der Verwaltung ein Kalkulationsfehler unterlaufen ist. Bei allen anderen fehlgeleiteten Objekten, ist von Seiten der Verwaltung nie ein Rechts- bzw. Verantwortungsbewusstsein zu erkennen. Der leichtfertige Umgang dieses Fachbereichs mit den begrenzten finanziellen Mitteln muss ein Ende haben.

Die Öffentlichkeit erwartet hier von der Politik eine Aufarbeitung der in der Vergangenheit entstandenen Vermögensschäden, die sich auf mehrere Millionen Euro beziffern lassen.

Der § 78 des Beamtengesetzes stellt eindeutig fest, dass ein Beamter, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt, den entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Hier muss eine grundsätzliche Klärung erfolgen, damit solche Fehlentwicklungen in der Zukunft nicht mehr möglich sind.

Die Stadtpartei erwartet eine erste Stellungnahme in der nächsten HFA-Sitzung und eine Weiterleitung an das Rechnungsprüfungsamt zur Klärung der Sachverhalte.

Datum: 30.10.2016 | Autor: Dieter Hübers

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